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Vier Jahre nach dem Brexit-Referendum haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA), das das Brexit Withdrawal Agreement ergänzt, geeinigt. BLOMSTEIN präsentiert in einer mehrteiligen Serie die wichtigsten Inhalte des neuen Handelsabkommens. In Teil 1 haben wir die Implementierung und substantielle Änderungen im Verhältnis EU-UK betrachtet. Teil 2 fokussierte sich auf den in der Praxis so relevanten Güter- und Warenverkehr. Teil 3 betrachtet eine Vielzahl von Bereichen von Dienstleistungen über digitalen Handel, Energie und das „Level-Playing Field“.

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Vier Jahre nach dem Brexit-Referendum haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA), das das Brexit Withdrawal Agreement ergänzt, geeinigt. BLOMSTEIN präsentiert in einer mehrteiligen Serie die wichtigsten Inhalte des neuen Handelsabkommens. In Teil 1 haben wir die Implementierung und substantielle Änderungen im Verhältnis EU-UK betrachtet. Teil 2 fokussiert sich auf den in der Praxis so relevanten Güter- und Warenverkehr.

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Vier Jahre nach dem Brexit-Referendum haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA), das das Brexit Withdrawal Agreement ergänzt, geeinigt. BLOMSTEIN präsentiert in einer mehrteiligen Serie die wichtigsten Inhalte des neuen Handelsabkommens. In Teil 1 betrachten wir, wie und in welchem zeitlichen Rahmen das TCA zustande kam sowie die wichtigsten substantiellen Änderungen im Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich.

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Mehr als vier Jahre nachdem die britischen Bürger im Brexit-Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union votierten, konnte EU-Chef-Unterhändler Michel Barnier verkünden: „We have delivered an orderly Brexit“ und „The clock is no longer ticking“. Es dauerte bis Heiligabend – eine Woche vor Ablauf der Übergangsphase – um zu einer Einigung zu gelangen und den befürchteten „No Deal“-Brexit zu verhindern. Nach Boris Johnson würde das Vereinigte Königreich jetzt „both sovereign and European“ sein.

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Am 15. Dezember 2020 findet das Webinar „Das neue Verbandssanktionengesetz” im neuen Format „Live Webinare” von der BeckAkademie Seminare statt. BLOMSTEIN Partner Dr. Anna Huttenlauch und Dr. Roland M. Stein diskutieren gemeinsam mit Dr. Sabine Stetter (stetter Rechtsanwälte, München) und Dr. Adrian Jung (Bundesjustizministerium) über die Neuerungen und Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere auf das Kartell-, Vergabe-, Außenwirtschafts- und Strafrecht.

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Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 ist erschienen und empfiehlt BLOMSTEIN in gleich drei Rechtsgebieten: Vergaberecht, Kartellrecht und Außenwirtschaftsrecht. Darüber hinaus werden alle vier BLOMSTEIN-Partner in ihren jeweiligen Rechtsgebieten aufgeführt und von Mandanten als „die Besten in der Branche“ empfohlen:

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Cyber-Security wird immer wichtiger. Spätestens seit den Attacken auf den Deutschen Bundestag, das Auswärtige Amt und zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist ein verstärktes Bewusstsein dafür entstanden, dass insbesondere die öffentliche Hand und Unternehmen die Integrität ihrer informationstechnischen Systeme schützen müssen. Dadurch bedingt nimmt der Markt für die hierfür erforderlichen Produkte und dementsprechend auch der weltweite Handel mit ihnen zu.

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Bereits seit einigen Jahren wird in Brüssel darüber diskutiert, das Vergaberecht stärker als handelspolitisches Instrument zu nutzen. Die EU hat sich in den letzten Jahren bemüht, durch verschiedene Maßnahmen, wie etwa den raschen Abschluss bilateraler Investitionsabkommen, den ungleichen Marktzugang für europäische Unternehmen in Drittstaaten zu beenden und Wettbewerbsverzerrungen zu verringern. Während nämlich die EU ihre öffentlichen Beschaffungsmärkte für Unternehmen aus Drittländern weitgehend geöffnet hat, gewähren viele dieser Staaten den EU-Unternehmen keinen vergleichbaren Zugang. Zudem können ungeregelte staatliche Förderungen maßgeblich zu unfairem Wettbewerb beitragen und spielen im zukünftigen Verhältnis zu Drittstaaten eine entscheidende Rolle.

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Der 10. Deutsche Energiesteuertag findet in diesem Jahr am 21. und 22. November im Haus der Wirtschaft in Berlin statt. BLOMSTEIN wirkt erneut als Kooperationspartner an der Veranstaltung mit.

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BLOMSTEIN freut sich über die Nominierung in der Kategorie Kanzlei des Jahres für Kartellrecht der JUVE Awards 2019.

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